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Graz · Freitag, 16. Oktober 2026
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Steuerberater Graz: Quotenregelung, Honorare und wann sich eine Kanzlei rechnet

Schreibtisch in einer Steuerberatungskanzlei mit Aktenordnern, Laptop und Taschenrechner

Eine Gebührenordnung für Steuerberaterinnen und Steuerberater gibt es in Österreich seit 31. August 2007 nicht mehr: An diesem Tag wurden die Honorargrundsätze für Wirtschaftstreuhänder aufgehoben, seither gilt ein angemessenes Entgelt nach dem ABGB, und das Honorar ist individuell zu vereinbaren. Wer in Graz ein Angebot einholt, vergleicht also keine Tarife, sondern Leistungsumfang und Arbeitsweise. Der größte Vorteil einer Kanzlei liegt ohnehin woanders: Mandantinnen und Mandanten fallen unter die Quotenregelung und haben damit bis 31. März des zweitfolgenden Jahres Zeit für ihre Steuererklärung – statt bis 30. Juni des Folgejahres.

Die Quotenregelung: fast zwei Jahre mehr Zeit

Ohne Vertretung endet die Frist für Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuererklärung Ende April des Folgejahres, bei elektronischer Einreichung über FinanzOnline Ende Juni. Wer eine Steuerberatungskanzlei beauftragt, fällt unter § 134a BAO: Dann läuft die Einreichfrist bis 31. März des auf den Veranlagungszeitraum zweitfolgenden Kalenderjahres. Für das Jahr 2025 ist das also der 31. März 2027. Die Regelung war früher nur ein Erlass des Finanzministeriums und wurde mit dem Abgabenänderungsgesetz 2023 ins Gesetz gehoben, anwendbar erstmals für Veranlagungszeiträume, die nach dem 31. Dezember 2022 enden.

Für die Kanzlei ist das kein Freibrief, sondern ein Terminplan: Sie muss bis zum ersten Termin mindestens 20 Prozent aller Quotenerklärungen einreichen, bis 30. November mindestens 80 Prozent und bis 31. März des zweitfolgenden Jahres 100 Prozent. Voraussetzung auf Ihrer Seite ist eine aufrechte Vollmacht, die in der Datenbank der Bundesfinanzverwaltung eingetragen ist. Zwei Einschränkungen sollten Sie kennen: Bloße Arbeitnehmerveranlagungen sind von der Quote ausgenommen, und das Finanzamt kann einzelne Erklärungen jederzeit abberufen, was die Frist im Einzelfall verkürzt. Eine einheitliche Verlängerung über den 30. Juni hinaus ist gesetzlich ausgeschlossen. Die Fristen selbst stehen beim Finanzministerium.

Was eine Kanzlei kostet – und warum es keine Gebührenordnung gibt

Seit der Aufhebung der Honorargrundsätze ist das Honorar Verhandlungssache. Die Wirtschaftskammer weist darauf hin, dass eine Rechtsmeinung die früheren Grundsätze weiterhin als Erfahrungswerte heranziehen will – verbindlich sind sie nicht. In der Praxis gibt es drei Abrechnungsmodelle: Stundensatz, Pauschale je Leistungspaket und eine laufende Monatspauschale für Buchhaltung und Lohnverrechnung. Lassen Sie sich im Erstgespräch sagen, welches Modell gilt, was nicht enthalten ist und was eine Betriebsprüfung zusätzlich kostet. Fehlt eine schriftliche Vereinbarung, gilt nach den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftstreuhandberufe ein angemessenes Honorar – deren aktuelle Fassung hat die Kammer am 17. September 2026 beschlossen, mit einem eigenen Honorarabschnitt. Vereinbaren Sie also lieber selbst, statt sich auf die Auffangregel zu verlassen.

Ab wann Sie die Buchhaltung nicht mehr selbst machen können

Gewinnermittlung per Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ist für Gewerbebetriebe grundsätzlich bis zu einem Jahresumsatz von 700.000 Euro möglich. Darüber greift die Rechnungslegungspflicht – allerdings nicht sofort: Der Schwellenwert muss zweimal hintereinander überschritten werden, dann folgt ein Pufferjahr, und erst das übernächste Geschäftsjahr ist rechnungslegungspflichtig. Anders bei mehr als einer Million Euro Umsatz: Dann entfällt das Pufferjahr, und die Pflicht beginnt bereits im Folgejahr. Umgekehrt endet sie ohne Pufferjahr, sobald Sie zwei Jahre darunter liegen. Kapitalgesellschaften wie die GmbH sind unabhängig vom Umsatz buchführungspflichtig, ebenso die GmbH & Co KG. Für die meisten Grazer Einpersonenunternehmen heißt das: Die Einnahmen-Ausgaben-Rechnung reicht lange, die Kanzlei lohnt sich trotzdem früher – nämlich dann, wenn Umsatzsteuervoranmeldungen, Dienstnehmer oder eine Rechtsformänderung ins Spiel kommen.

Die Termine, die im Jahreslauf zählen

Vier Fristen bestimmen den Takt, und drei davon haben nichts mit der Jahreserklärung zu tun. Die Umsatzsteuervoranmeldung ist bis zum 15. des zweitfolgenden Monats einzureichen, die Zahllast zum selben Termin fällig; wer überweist, dem rechnet das Finanzamt laut eigener Darstellung eine Gutschrift bis etwa zum 20. noch als rechtzeitig an. Die Einkommensteuervorauszahlungen sind quartalsweise am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig, das Finanzamt kündigt sie rund einen Monat vorher an. Der wichtigste Termin steht im Herbst: Wer heuer mit weniger Gewinn rechnet als im Vorjahr, kann die Vorauszahlungen herabsetzen lassen – der begründete Antrag muss aber bis spätestens 30. September gestellt sein, sonst wirkt er für das laufende Jahr nicht mehr. Dazu gehören Belege wie eine Umsatzaufstellung oder eine Zwischenbilanz. Wer umgekehrt zu niedrig vorauszahlt, zahlt drauf: Die Nachzahlung wird ab 1. Oktober des Folgejahres mit Anspruchszinsen belastet. Genau dieses Nachhalten ist der praktische Teil, den eine Kanzlei übernimmt – und der Grund, warum sich die Beauftragung oft schon vor der ersten Bilanz rechnet.

Steuerberater oder Bilanzbuchhalter: Wer was darf

Beide Berufe sind gesetzlich geregelt, aber unterschiedlich weit befugt. Bilanzbuchhalterinnen und Bilanzbuchhalter nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz führen die laufende Buchhaltung samt Lohnverrechnung und Saldenlisten und sind bei der unterjährigen Umsatzsteuervoranmeldung sowie bei Zusammenfassenden Meldungen vertretungsbefugt. Die Vertretung vor den Finanzbehörden in allen Belangen, die Abgabe der Jahreserklärungen wie Einkommen- und Körperschaftsteuererklärung und die Vertretung vor den Verwaltungsgerichten bleiben dagegen den Steuerberaterinnen und Steuerberatern vorbehalten. Wer also nur die laufende Buchhaltung auslagern will, ist bei einer Bilanzbuchhaltung oft günstiger unterwegs; wer die Quotenregelung, die Jahreserklärung oder Rückendeckung bei einer Prüfung braucht, kommt an einer Steuerberatungskanzlei nicht vorbei.

Kanzleien in Graz

TaxConsult – digital, mit Schwerpunkt EPU und Gesundheitsberufe

TaxConsult in der Harter Straße 1 in Graz-West, geführt von StB Mag. Dr. iur. Tanja Trummer, M.Sc., betreut Kleinunternehmen, Einpersonenunternehmen, Freiberufler, Ärztinnen und Zahnärzte, KMU, Startups sowie NGOs. Die Kanzlei arbeitet nach eigenen Angaben volldigital, mit elektronischer Signatur, App-basierter Belegerfassung und Zeiterfassung, und bietet neben Steuerberatung, Buchhaltung und Jahreserklärungen auch Lohnverrechnung für 1 bis 1.000 Mitarbeitende, Begleitung bei Betriebsprüfungen und ein Erstgespräch für Neugründer an. Tel. 0316 711832.

SBT Steuerberatung – Hauptsitz in der Metahofgasse

SBT Steuerberatungs GmbH & Co KG hat ihren Hauptsitz in der Metahofgasse 30 im dritten Stock und zusätzliche Standorte in Leibnitz und Krottendorf-Gaisfeld. Das Leistungsspektrum reicht von Unternehmensgründung und Rechtsformgestaltung über Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschluss bis zu Wirtschaftsprüfung und internationaler Steuerberatung, mit Spezialberatung für Ärzte, Gastronomie und Landwirte. Geöffnet ist Montag bis Donnerstag 7:30 bis 15:30 Uhr, Freitag 7:30 bis 13 Uhr; Gründerinnen und Gründer bekommen ein unverbindliches Erstgespräch. Tel. +43 316 238500.

Bewegung gibt es auch auf der Anbieterseite: Die Grazer Kanzlei Hofer Leitinger mit Sitz am Geidorfgürtel 20 und Standorten in Feldbach und Rosental hat sich im Juni 2026 der internationalen Rödl-Gruppe angeschlossen und firmiert seither als Hofer Leitinger Rödl Steuerberatung; nach Angaben der Gruppe wechselten mehr als 60 Mitarbeitende mit. Für Mandantinnen und Mandanten ändert ein solcher Zusammenschluss selten den Ansprechpartner, oft aber das Leistungsangebot bei internationalen Fragen.

Wie Sie die passende Kanzlei finden

Das vollständige Verzeichnis führt die Kammer: Im Mitgliederverzeichnis der Kammer der Steuerberater:innen und Wirtschaftsprüfer:innen lässt sich nach Bundesland, Bezirk, Gemeinde und Befugnis filtern, also gezielt nach Steuerberatung in Graz. Nehmen Sie drei Fragen ins Erstgespräch mit. Erstens: Betreut die Kanzlei Betriebe Ihrer Größe und Branche, oder sind Sie dort der Ausreißer? Zweitens: Wer ist die konkrete Ansprechperson, und wie läuft die Belegübergabe – Papier, Portal oder App? Drittens: Was kostet der Regelfall im Jahr, und was wird extra verrechnet? Die Wirtschaftskammer rät ausdrücklich zu einer sorgfältigen Auswahl, weil eine Kanzlei tiefe Einblicke in das Unternehmen bekommt. Wechseln ist möglich, aber mühsam: Unterlagen, Vollmacht und Quotenanmeldung müssen sauber übergeben werden, am besten zum Jahreswechsel.

Für Gründerinnen und Gründer

Wer gerade gründet, hat andere Fragen als ein laufender Betrieb: Rechtsform, Neugründungsförderungsgesetz, Sozialversicherung im ersten Jahr und die Frage, ab wann sich eine GmbH gegenüber dem Einzelunternehmen rechnet. Mehrere Grazer Kanzleien bieten dafür eigene Pakete und kostenlose Erstgespräche an; einen Überblick über Kanzleien mit Gründungsschwerpunkt, Förderungen und typische Kostenrahmen bietet der Guide auf steiermark.biz. Unabhängig davon gilt: Das Erstgespräch sollte vor der Gewerbeanmeldung stattfinden, nicht danach – Rechtsform und Sozialversicherung lassen sich im Nachhinein nur mit Aufwand korrigieren.

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