Familienbeihilfe in Österreich – Änderungen in Planung

Mit der Familienbeihilfe sollen Familien, die ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben, finanziell entlastet werden. Im Zuge dieser Überlegung gibt es 2014 Neuerungen. Ende März wurde nach dem Beschluss vom Ministerrat eine Regierungsvorlage mit dem Inhalt zur Änderung des Familienlastenausgleichsgesetzes im Nationalrat eingereicht. Diese Änderung besagt, dass die Familienbeihilfe in drei aufeinanderfolgenden, zeitlich versetzten Etappen erhöht werden soll. Die erste Erhöhung soll ab 1. Juli 2014 in Kraft treten und 4 % betragen. Am 1. Jänner 2016 folgt die nächste Aufstockung um 1,9 %. Schlusslicht bildet die Erhöhung um erneut 1,9 % zum 1. Jänner 2018.

Ebenso soll der Zuschlag für Kinder mit erheblichen Behinderungen erhöht werden. Der Anspruch für eine Familie, deren Kind eine Behinderung hat, beträgt aktuell monatlich 138,30 Euro. Jeweils zu den gleichen Daten. Erst um 8,4 % und dann jeweils folgend um 1,9 %. Unangetastet von dieser neuen Regelung blieben Schulstartgeld und Mehrkindzuschlag. Die Leistung wird beim zuständigen Wohnsitzfinanzamt beantragt und wird dann mit dem Kinderabsetzbetrag alle zwei Monate für den aktuellen und den folgenden Monat ausgezahlt.

Zum Rechner: http://familienbeihilfe.arbeiterkammer.at/

Woher kommt das Geld für die Familienbeihilfe ?

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Die Familienbeihilfe unterstützt Familien in Österreich

Der Familienlastenausgleichsfond ist ein Fond, welcher vom Finanzministerium verwaltet wird. Dieser Fond existiert bereits seit 1. Jänner 1968. Die ÖVP regierte damals alleine. Der Familienlastenausgleichsfond, kurz FLAF, wird als „Drei-Generationen-Vertrag“ beschrieben. Somit wird für jeden Arbeitnehmer automatisch ein Anteil von 4,5 % der Bruttolohnsumme in diesen Fond einbezahlt. Die Gelder werden verwendet, um Familien den finanziellen Mehraufwand, welchen Kinder mit sich bringen, zu erleichtern. Am meisten wird dieses Vorhaben mit dem Ausbezahlen der Familienbeihilfe umgesetzt. Obwohl man sich in den 70ern parteipolitisch nicht einig war, werden seither auch weitere Leistungen aus dem FLAF bezahlt. Zum Beispiel die Schülerfreifahrt und Teile des Karenzgeldes.

Freifahrtschein für Schüler und Studenten

Die Schülerfreifahrt fördert die Benutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln zum Erreichen von Bildungseinrichtungen, im speziellen Schulen, welche an mindestens drei Tagen in der Woche besucht werden. Beantragt werden kann die Leistung für jedes Kind, welches Familienbeihilfe bezieht und das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Im Jahr lässt das Finanzministerium sich diese Ausgabe ganze 400 Millionen Euro kosten, welche aus dem FLAF entnommen wird. Der Freifahrtausweis, welchen man nach korrekter Beantragung und der Überweisung von einem Selbstkostenanteil von 19,60 Euro erhält, gilt nur an Werktagen, also von Montag bis Samstag. Auch in den Ferien ist die Benutzung des Ausweises gestattet. Allerdings beschränkt sich dieser exakt auf die Strecke zwischen Wohnanschrift und Bildungsanstalt. Durch eine individuelle Aufzahlung kann dieser allerdings in ein Monatsticket oder eine Jahreskarte für das komplette Streckennetz am Ort ausgeweitet werden.

Kürzungen bei der Familienbeihilfe in der Vergangenheit

Die Familienbeihilfe zeigt zwar den Charakter einer Sozialleistung, ist aber keine solche. Die Leistung erhält jeder, unabhängig vom Einkommen. Sie kann nicht nach Gutdünken aberkannt werden. Im Zuge von Einsparungsmaßnahmen, welche aufgrund von Unruhen nach Ausbruch der Wirtschaftskrise entstanden, wurde die Kinderbeihilfe 2011 um die 13. Auszahlung pro Jahr gekürzt und das maximale Alter wurde von 26 auf 24 heruntergesetzt. Die offizielle Begründung hierfür steht auf wackeligen Beinen. Aufgrund der Einführung von Bachelor-Studiengängen würden junge Erwachsene bereits nach 6 Semestern, also 3 Jahren, die Fähigkeit zum Alleinversorger erwerben.

Somit könne man früher als bisher auf die Leistung der Familienbeihilfe verzichten. Dass aber durch die Aufspaltung in Bachelor- und Masterstudiengänge ein längeres Studieren notwendig geworden ist, da der Bachelor bisher absolut kein gleichwertiges Ansehen wie das ursprüngliche Diplom erhält, wurde nicht berücksichtigt. Die quasi zwingend erforderlichen weiteren 4 Semester, also 2 Jahre, welche das Masterstudium erfordert, wurden von der Regierung und dem Verfassungsgerichtshof, welcher das Unterfangen genehmigte, augenscheinlich ausgeblendet.

Revidierung von Fehlentscheidungen

Es lässt sich vermuten, dass die aktuellen Planungen bezüglich der Aufstockung der Familienbeihilfe eine Art Wiedergutmachung darstellen sollen. Bei genauerem Überdenken müsste mit den richtigen Informationen selbst den teils etwas realitätsfernen Politikern aufgefallen sein, dass die Entscheidung mit der Herabsetzung des Bezugsalters mit dem Hintergrund der Veränderung der Studiensituation in den letzten Jahren nicht förderlich für die Vereinfachung vom Bildungszugang für die breite Masse war. Studierende bleiben nicht nur über Facebook und Twitter in Kontakt, sondern sind die Elite von morgen.

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