Zum Inhalt springen
Graz · Freitag, 16. Oktober 2026
Das Stadtmagazin für Graz. Modern und Direkt.
Dienstleister & Branchen

Psychotherapie Graz: Kassenplatz über das Netzwerk, Kostenzuschuss und Krisennummern

Therapieraum mit zwei Sesseln, Beistelltisch und Tageslicht durch ein hohes Fenster

Eine Psychotherapiestunde kostet in Graz meist zwischen 90 und 150 Euro, die Österreichische Gesundheitskasse schießt davon 33,70 Euro zu. Was viele nicht wissen: In der Steiermark gibt es einen Weg, der nichts kostet. Über das Netzwerk Psychotherapie Steiermark läuft die Therapie als Sachleistung direkt über die e-card, ohne Honorarnote und ohne Antrag. Dazu kommt seit 1. Jänner 2026 eine zweite Möglichkeit, die neu ist: klinisch-psychologische Behandlung auf Kassenkosten, vermittelt über eine bundesweite Servicestelle. Wer akut in einer Krise steckt, braucht keinen der beiden Wege – dafür gibt es PsyNot unter 0800 44 99 33, rund um die Uhr, kostenlos und anonym.

Wenn es akut ist

Vorweg, weil es im Ernstfall schnell gehen muss: PsyNot ist das psychiatrische Krisentelefon für die Steiermark, erreichbar unter 0800 44 99 33, 24 Stunden täglich, kostenfrei und anonym. Es richtet sich an Betroffene genauso wie an Angehörige und an Menschen, die beruflich mit Betroffenen zu tun haben, und steht auch Kindern und Jugendlichen offen. Die Telefonseelsorge erreichen Sie österreichweit unter 142, ebenfalls rund um die Uhr. Für Männer in Krisensituationen gibt es den Männernotruf Steiermark unter 0800 246 247, für Frauen und Kinder in Gewaltsituationen die Nummer der steirischen Frauenhäuser unter 0316 429900. Bei unmittelbarer Lebensgefahr gilt die Rettung unter 144.

Drei Wege, und nur einer kostet nichts

Die Finanzierung von Psychotherapie ist in Österreich dreigeteilt, und die Unterschiede sind erheblich. Erstens der Sachleistungsweg über einen Verein mit Kassenvertrag: Sie zahlen nichts, weisen nur die e-card vor. Zweitens der Kostenzuschuss: Sie zahlen das volle Honorar und bekommen einen festen Betrag zurück. Drittens die rein private Therapie ohne Kassenbeteiligung, etwa wenn keine Diagnose mit Krankheitswert vorliegt. Einzelverträge zwischen der ÖGK und einzelnen Psychotherapeutinnen gibt es nicht – die Kasse arbeitet stattdessen mit Vereinen, und genau das macht den steirischen Weg aus.

Der steirische Weg: Psychotherapie auf e-card

Das Netzwerk Psychotherapie Steiermark wurde 2003 gegründet, um in der Steiermark Psychotherapie als Sachleistung zu ermöglichen, und hat einen Vertrag mit allen Sozialversicherungsträgern zu gleichen Bedingungen. Der Ablauf ist bemerkenswert kurz: Sie suchen sich über die Therapeutinnensuche des Netzwerks eine Therapeutin oder einen Therapeuten aus, vereinbaren direkt einen Termin und bringen die e-card mit. Zwischen der ersten und der zweiten Sitzung brauchen Sie eine Bestätigung der Hausärztin oder des Hausarztes über die physische Vereinbarkeit – das Formular bekommen Sie in der Therapie – oder alternativ eine Überweisung von Hausarzt oder Psychiaterin. Danach, so formuliert es der Verein, brauchen Sie „nichts mehr weiter zu tun“: Die Abrechnung läuft direkt zwischen Netzwerk und Therapeutin.

Kostenfrei ist das für Versicherte der ÖGK. Bei BVAEB und SVA werden 20 Prozent Selbstbehalt eingehoben, bei der KFA Graz, also für Bedienstete der Stadt, 10 Prozent. Für Kinder und Jugendliche gibt es ein eigenes Kontingent mit spezialisierten Therapeutinnen und Therapeuten. Das Büro des Netzwerks sitzt in der Grazer Straße 45b in 8062 Kumberg, Telefon 03132 3228, E-Mail office@psychotherapie-steiermark.net. Der Haken ist kein bürokratischer, sondern ein rechnerischer: Die Kontingente sind begrenzt, und die Plätze sind entsprechend gefragt. Fragen Sie bei mehreren Therapeutinnen parallel an, statt auf eine Antwort zu warten, und sagen Sie ab, sobald Sie einen Platz haben – das beschleunigt die Vergabe für alle.

Kostenzuschuss: Was die Kassen zahlen

Wer privat zu einer freiberuflichen Psychotherapeutin geht, zahlt zuerst selbst und beantragt danach den Zuschuss. Die ÖGK zahlt laut eigener Angabe rund 33,70 Euro für eine 60-minütige Einzelsitzung und 19,30 Euro für eine 30-minütige. Der Betrag ist ein fixer Tarif, der im Anhang 7 der Satzung festgelegt ist, und er gilt unabhängig davon, was die Therapeutin tatsächlich verrechnet. Andere Kassen liegen höher: Der Berufsverband nennt für die BVAEB 50,20 Euro ab 1. Jänner 2026 und für die SVS 50 Euro. Bei einem Stundenhonorar von 120 Euro bleiben bei ÖGK-Versicherten also gut 86 Euro an Ihnen hängen.

Drei Bedingungen hängen daran. Erstens muss eine psychische Störung mit Krankheitswert vorliegen – Beratung bei Schul-, Familien- und Berufsproblemen zahlt die ÖGK ausdrücklich nicht. Zweitens ist vor der zweiten Sitzung eine ärztliche Untersuchung notwendig; die Ärztin bestätigt das auf einem Formular, das Sie in der Therapie abgeben. Drittens brauchen Sie ab der elften Sitzung eine Bewilligung. Für den Antrag selbst legen Sie die bezahlte Honorarnote mit Behandlungsdaten, Dauer, Diagnose und Stempel sowie einen Zahlungsnachweis bei.

Neu seit Jänner 2026: klinisch-psychologische Behandlung auf Kassenkosten

Mit 1. Jänner 2026 ist eine zweite Leistung dazugekommen, die oft mit Psychotherapie verwechselt wird: die klinisch-psychologische Behandlung. Sie ist seither als Sachleistung auf Kassenkosten verfügbar, abgerechnet direkt mit der ÖGK. Die Vermittlung läuft über eine bundesweit einheitliche Servicestelle unter 0800 10 02 03, die Plätze werden nach Bedarf vergeben. Die ersten zehn Sitzungen brauchen keine Bewilligung, ab der elften schon; die ärztliche Untersuchung ist spätestens vor der zweiten Behandlung nachzuweisen. Wer die Behandlung stattdessen als Wahlleistung privat in Anspruch nimmt, bekommt denselben Zuschuss wie bei der Psychotherapie, also rund 33,70 Euro für 60 Minuten. Klinisch-psychologische Behandlung ersetzt keine Psychotherapie – sie ist ein eigenes Verfahren mit eigenem Berufsbild, aber für viele Anliegen ein schneller verfügbarer Einstieg.

Therapeutin, Psychologin, Psychiaterin: Wer was darf

Die drei Berufe werden ständig verwechselt, dabei trennt sie die Ausbildung klar. Psychiaterinnen und Psychiater sind Ärzte – der Titel lautet Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapeutische Medizin – und nur sie dürfen Medikamente verschreiben. Klinische Psychologinnen und Psychologen arbeiten auf Basis des Psychologengesetzes 2013: Psychologiestudium mit 300 ECTS plus eine postgraduelle Ausbildung im Umfang von 2.500 Stunden, Eintragung in die Liste der Klinischen Psychologinnen, Tätigkeitsfeld Diagnostik, Gutachten, Beratung und Behandlung. Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten unterliegen seit 2024 dem neuen Psychotherapiegesetz: Bachelor, Master mit Spezialisierung und eine postgraduale Phase, die mit der Approbationsprüfung endet, danach Eintragung in die Berufsliste. Bis 2035 laufen alter und neuer Ausbildungsweg parallel. Für die Praxis heißt das: Die Diagnose und eine allfällige medikamentöse Behandlung laufen über Ärztin oder Psychiater, die Therapie über Psychotherapie oder klinisch-psychologische Behandlung – und die ärztliche Untersuchung vor der zweiten Sitzung ist ohnehin für beide Wege vorgeschrieben.

Weitere Anlaufstellen in Graz

Die ÖGK betreibt in Graz das Gesundheitszentrum für Neurologie und Psychiatrie in der Friedrichgasse 18, eine der Einrichtungen, in denen Psychotherapeutinnen der Kasse arbeiten; Termine laufen telefonisch über +43 5 0766-158901. Das Frauengesundheitszentrum am Joanneumring 3 bietet Frauen persönliche Beratung, längerfristige Begleitung bei schweren Diagnosen sowie Online-, Telefon- und E-Mail-Beratung an – alle Beratungen sind dort kostenfrei, Termine unter 0316 83 79 98, Dolmetscherin und Kinderbetreuung bei rechtzeitiger Anmeldung möglich. Für Studierende lohnt der Blick auf die Beratungsangebote der eigenen Hochschule, die in der Regel ohne Kosten und ohne Wartezeit zugänglich sind.

So kommen Sie zu einem Platz

Beginnen Sie beim Netzwerk Psychotherapie Steiermark, weil das der einzige Weg ohne Eigenkosten ist, und fragen Sie dort mehrere Therapeutinnen gleichzeitig an. Klären Sie im Erstkontakt drei Dinge: ob ein Kassenplatz frei ist oder nur ein Privatplatz, welches Verfahren die Therapeutin anwendet und wie lange die Wartezeit realistisch ist. Vereinbaren Sie parallel den Termin bei der Hausärztin für die Bestätigung, die ohnehin vor der zweiten Sitzung gebraucht wird – das erspart eine Woche Verzögerung. Wenn Sie den Zuschussweg gehen, heben Sie jede Honorarnote auf und reichen Sie gesammelt ein; ab der elften Sitzung denken Sie an die Bewilligung. Und wenn die Wartezeit zu lang wird oder sich die Lage zuspitzt, ist die Krisennummer kein Rückschritt, sondern der richtige Schritt: 0800 44 99 33, rund um die Uhr.

Weitere Artikel