Bei akuten Augenbeschwerden muss eine niedergelassene Augenfachärztin oder ein Augenfacharzt innerhalb eines Tages einen Einschubtermin geben. So steht es, mit ausdrücklichem Hinweis auf die gesetzliche Pflicht, in der Fachärzteliste der Universitäts-Augenklinik Graz. Zwischen diesem Einschubtermin und einer regulären Kontrolle mit wochenlanger Wartezeit liegen in Graz Welten – entscheidend ist, was Sie am Telefon sagen. Bei einer Vertragsordination genügt die e-card, bei einer Wahlärztin zahlen Sie die Honorarnote zuerst selbst. Zum Ersttermin gehören vorhandene Befunde, die aktuelle Brille und eine Medikamentenliste. Und rechnen Sie damit, nach dem Eintropfen der Pupillen für einige Stunden weder fahrtüchtig noch arbeitsfähig am Bildschirm zu sein – planen Sie den Rückweg entsprechend.
Bei akuten Beschwerden zählt, was Sie am Telefon sagen
Die Universitäts-Augenklinik formuliert die Zuständigkeit unmissverständlich: An Werktagen ist tagsüber für alle Augenerkrankungen primär die niedergelassene Augenfachärztin oder der niedergelassene Augenfacharzt zuständig. Wer akute Beschwerden angibt, bekommt laut dieser Liste innerhalb eines Tages einen Einschubtermin. Dafür müssen die Beschwerden aber auch als akut erkennbar sein. Plötzlich auftretende Lichtblitze, ein dunkler Schleier oder Rußregen im Gesichtsfeld, ein schmerzendes rotes Auge, Doppelbilder oder ein rascher Sehverlust gehören in diese Kategorie – und zwar am selben Tag, weil dahinter eine Netzhautablösung stecken kann, die als zeitkritischer Notfall gilt. Sagen Sie das konkret, statt nur um einen Termin zu bitten: Wer am Telefon lediglich „Kontrolle“ sagt, landet in der normalen Terminliste. Eine Überweisung brauchen Sie für die Augenfachärztin nicht, die e-card genügt in jeder Vertragsordination.
Kassenvertrag oder Wahlarzt: Was die ÖGK zurückzahlt
Die Unterscheidung entscheidet darüber, ob Sie an der Rezeption nur die e-card stecken oder eine Rechnung bezahlen. Eine Vertragsordination rechnet direkt mit Ihrer Kasse ab. Bei einer Wahlärztin oder einem Wahlarzt zahlen Sie zunächst das volle Honorar und bekommen einen Teil zurück: Die ÖGK erstattet laut eigener Auskunft „grundsätzlich in der Höhe von 80 Prozent jenes Betrages“, den sie bei einer Vertragspartnerin oder einem Vertragspartner aufwenden hätte müssen, höchstens jedoch die tatsächlichen Kosten. Weil Wahlarzttarife meist deutlich über dem Kassentarif liegen, bleiben von der Rechnung in der Praxis selten 80 Prozent übrig; die ÖGK weist selbst darauf hin. Seit 1. Juli 2024 müssen Wahlärztinnen und Wahlärzte mit mindestens 300 Patientinnen und Patienten pro Jahr den Erstattungsantrag mit Ihrer Zustimmung selbst über das System WAHonline schicken; dann entfällt das eigene Einreichen. Sonst haben Sie dafür 42 Monate, also dreieinhalb Jahre ab dem Behandlungsdatum, Zeit. Zwei Fallen kennt kaum jemand: Wer im selben Kalendervierteljahr sowohl eine Vertragsordination als auch einen Wahlarzt desselben Fachgebiets aufsucht, bekommt nichts erstattet. Und wer in einem Quartal bei mehreren Wahlärzten derselben Fachrichtung war, bekommt nur die zuerst eingereichte Rechnung ersetzt. Die Details stehen bei der ÖGK unter Wahlärztinnen und Wahlärzte. Achten Sie außerdem auf Mischformen: Manche Grazer Ordinationen haben Verträge mit BVAEB, SVS und KFA, sind für ÖGK-Versicherte aber Wahlarzt. Fragen Sie bei der Terminvereinbarung nach Ihrer konkreten Kasse, nicht nach „Kassenvertrag“ allgemein.
Das Augen-Ambulatorium der ÖGK in der Friedrichgasse
Weniger bekannt ist, dass die ÖGK in Graz selbst Augenheilkunde anbietet. Im Gesundheitszentrum Graz in der Friedrichgasse 18 gehört Augenheilkunde zu den Fachbereichen, neben Dermatologie, Innerer Medizin, Gynäkologie, Orthopädie, Radiologie und Urologie. Geöffnet ist Montag und Freitag von 6:30 bis 14:30 Uhr, Dienstag bis 16 Uhr, Mittwoch und Donnerstag bis 17 Uhr – damit deckt das Haus Randzeiten ab, die viele Ordinationen nicht anbieten. Einen Termin brauchen Sie in jedem Fall: „Vereinbaren Sie bitte auf jeden Fall telefonisch einen Termin“, heißt es auf der Seite des Zentrums, die Nummer lautet +43 5 0766-158901. Für Versicherte ohne eigenen Augenarzt ist das oft der schnellste Weg zu einer Kassenleistung, weil hier angestellte Fachärztinnen und Fachärzte ohne Honorarnote behandeln.
Ordinationen mit Kassenvertrag
Die Fachärzteliste der Universitäts-Augenklinik führt für Graz 43 Ordinationsadressen, 17 davon mit Vertrag für alle Kassen, zwei davon im ÖGK-Gesundheitszentrum in der Friedrichgasse. Diese Liste trägt den Stand April 2024, und einzelne Adressen haben seither die Inhaberin oder den Inhaber gewechselt – der Kassenstatus gehört deshalb bei jeder Terminvereinbarung abgefragt.
eyeside – lange Öffnungszeiten in der Merangasse
Die Praxisgemeinschaft eyeside von Priv.-Doz. Dr. Werner Wackernagel, MBA, und Dr. Mona Schneider in der Merangasse 30 hat nach eigenen Angaben alle Kassenverträge. Auffällig sind die Zeiten: Montag bis Donnerstag 7:30 bis 20 Uhr, Freitag 7:30 bis 14:30 Uhr, dazu Termine nach Vereinbarung – damit ist das die einzige dieser Adressen, an der auch nach dem Büroschluss noch untersucht wird. Das Spektrum reicht von Kinderaugenheilkunde, Sehschule und Augenhintergrunduntersuchung über OCT, Ultraschall und Gesichtsfeld bis zu Operationen am Grauen Star, Netzhaut- und Lidoperationen sowie Spritzen ins Auge. Für die Spezialsprechstunden Augen-Onkologie und Neuro-Ophthalmologie ist eine telefonische Voranmeldung nötig. Beratung auf Englisch und Serbokroatisch ist möglich, wenn Sie es bei der Terminvereinbarung angeben. Tel. +43 316 323660.
Dr. Martin Eckhardt – Kassenordination mit Sehschule in St. Peter
Dr. med. univ. Martin Eckhardt, Facharzt für Augenheilkunde und Optometrie, führt in der Plüddemanngasse 104/I in St. Peter eine Vertragsordination für alle Kassen und Privatpatienten. Neben Sehschärfe, Augeninnendruck, Spaltlampe und Gesichtsfeld bietet die Ordination Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen, Gutachten für Führerschein, Pflegegeld und Versicherungen, Laserbehandlungen an Netzhaut und Nachstar, Hornhautdicken- und Topografiemessung, Kontaktlinsenanpassung sowie eine Sehschule an. Geöffnet ist Montag 10 bis 16 Uhr, Dienstag und Mittwoch 7 bis 13 Uhr, Donnerstag 13 bis 18 Uhr, Freitag 7 bis 12 Uhr. Tel. +43 316 8262130.
Prof. Priv.-Doz. Dr. Ewald Lindner – Abendtermine am Dienstag
Prof. Priv.-Doz. Dr. Ewald Lindner in der Haydngasse 10/P bezeichnet sich als Kassenaugenarzt für alle Kassen. Schwerpunkte sind Vorsorgeuntersuchungen und Sehtests, Netzhautdiagnostik, Grüner und Grauer Star, komplexe Augenoperationen sowie Fehlsichtigkeit und Kontaktlinsen. Die Zeiten sind Montag 7:30 bis 16 Uhr, Dienstag 16 bis 20 Uhr, Mittwoch und Donnerstag 7:30 bis 13 Uhr, Freitag 7:30 bis 11:30 Uhr – der Dienstagabend ist eine der wenigen Möglichkeiten in Graz, eine Kassenordination nach der Arbeit zu erreichen. Tel. +43 316 831865.
Priv.-Doz. Dr. Christoph Mayer-Xanthaki – Netzhaut und Makula am Opernring
Priv.-Doz. Dr. Christoph Mayer-Xanthaki führt am Opernring 2, direkt gegenüber der Oper, eine Kassenordination für alle Kassen und Privatpatienten. Der Schwerpunkt liegt auf Netzhaut- und Makulaerkrankungen samt altersbedingter Makuladegeneration, Glaskörpererkrankungen und Vitrektomie bei Macular Pucker, dazu Grauer Star und die Glaukombehandlung mit selektiver Lasertrabekuloplastik, die in der Ordination durchgeführt wird. Operiert wird im Sanatorium der Kreuzschwestern und in der Privatklinik Hansa. Ordinationszeiten nennt die Website nicht, Termine laufen über das Telefon. Tel. +43 316 811707.
Wahlärztliche Ordinationen und Laserzentren
26 der 43 Grazer Adressen in der Liste der Augenklinik tragen keinen Vertrag für alle Kassen: Sie arbeiten wahlärztlich, teils mit Vertrag für die kleineren Kassen BVAEB, SVS oder KFA, häufig mit chirurgischem oder refraktivem Schwerpunkt. Wer eine Linsenoperation, eine Laserkorrektur oder eine Zweitmeinung sucht, landet fast zwangsläufig in diesem Bereich – dann greift die 80-Prozent-Regel der ÖGK mit allen ihren Einschränkungen.
OA Dr. Georg Hanselmayer – Katarakt und Laser in der Hugo-Wolf-Gasse
OA Dr. Georg Hanselmayer in der Hugo-Wolf-Gasse 8c hat laut eigener Angabe einen KFA-Vertrag und ist Wahlarzt aller übrigen Kassen. Das Leistungsspektrum ist deutlich operativ: Operationen am Grauen Star samt Premiumlinsen, Linsen- und Laserbehandlungen zur Verringerung der Brillenabhängigkeit, YAG-Laser beim Nachstar, Argon-Laser bei Netzhautveränderungen, Excimer-Laser an der Hornhaut, Spritzen ins Auge bei feuchter Makuladegeneration und diabetischer Netzhauterkrankung, Glaukomdiagnostik und Lidchirurgie. Für Katarakt-Operationen weist die Ordination eine Direktverrechnung mit BVA und KFA aus. Am selben Standort sitzen das Focus Augenlaserzentrum und das Kontaktlinseninstitut Graz. Geöffnet ist Montag 8 bis 12 Uhr, Dienstag und Mittwoch 8 bis 12 sowie 13 bis 17 Uhr, Donnerstag 8 bis 12 Uhr, Freitag nach Vereinbarung. Tel. +43 316 318010.
Weitere Adressen samt Kassenstatus listet die Fachärzteliste der Universitäts-Augenklinik nach Orten sortiert auf. Verbindlich ist aber nur die Auskunft der jeweiligen Ordination oder die Vertragspartnersuche Ihrer eigenen Kasse: Verträge laufen aus, Ordinationen werden übergeben, und eine Liste aus dem Vorjahr bildet das nicht ab.
Die Universitäts-Augenklinik ist kein Ersatz für die Ordination
Die Universitäts-Augenklinik am Auenbruggerplatz 4 nimmt Notfälle ohne Anmeldung: „Selbstverständlich können Sie jederzeit aufgrund eines Notfalls zu uns kommen“, heißt es dort, genannt werden Fremdkörper im Auge, Verätzungen und plötzlicher Sehverlust. Alles andere läuft anders, als viele annehmen: Untersuchungstermine können laut Klinik „ausschließlich von niedergelassenen Fachärzt*innen vereinbart werden“. Wer ohne akute Beschwerden und ohne Termin an der Ambulanz steht, wird nicht untersucht, sondern an eine Ordination verwiesen. Auch die Voruntersuchung und der Operationstermin beim Grauen Star werden über die niedergelassene Augenfachärztin vereinbart, nicht von Ihnen selbst. Die Sekretariate haben enge Fenster: Schielambulanz Montag bis Freitag 8 bis 11 Uhr unter +43 316 385-12325, refraktive Chirurgie 13 bis 15 Uhr unter +43 316 385-12216, die Terminkanzlei für stationäre Termine 11 bis 13 Uhr unter +43 316 385-12289. Akutpatientinnen und Akutpatienten kündigen die zuweisenden Ordinationen unter +43 316 385-83522 vorab an.
Eltern-Kind-Pass: Die Augenuntersuchung, die nur Fachärzte machen dürfen
Im Eltern-Kind-Pass stecken zwei Augenuntersuchungen, und die zweite führt regelmäßig zu Terminstress. Die erste läuft im 10. bis 14. Lebensmonat mit, die zweite ist für den 22. bis 26. Lebensmonat vorgesehen. Für diese gilt: „Die Augenuntersuchung darf ausschließlich von Fachärztinnen oder Fachärzten“ durchgeführt werden, in Fachambulatorien für Augenheilkunde und Optometrie ebenfalls – und: „Für diese Untersuchung ist ein separater Termin erforderlich.“ Die Kinderärztin kann sie also nicht nebenbei miterledigen. Untersucht werden Sehschärfe, vorderer Augenabschnitt und Augenhintergrund, dazu Augenstellung und Schielwinkel; zur Erkennung einer Fehlsichtigkeit werden die Pupillen eingetropft. Weil das Zeitfenster bei vier Monaten liegt und nicht jede Ordination Eltern-Kind-Pass-Untersuchungen anbietet, lohnt der Anruf früh – spätestens, wenn das Kind 20 Monate alt ist. Ordinationen mit eigener Sehschule, etwa in St. Peter oder in der Merangasse, sind für Kinder die naheliegende Adresse.
Brille und Kontaktlinsen: Selbstbehalt 2026 und der Unterstützungsfonds
Sehbehelfe zählen bei der ÖGK zu den Heilbehelfen und Hilfsmitteln. Dafür zahlen Sie laut ÖGK „10 Prozent der Kosten selbst, mindestens aber EUR 46,20“ – das ist der Wert für 2026. Keinen Selbstbehalt zahlen Kinder unter 15 Jahren, Kinder mit Anspruch auf erhöhte Familienbeihilfe unabhängig vom Alter und Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind; wer nur wegen der Rezeptgebührenobergrenze befreit ist, zahlt dagegen weiter. Der Zuschuss selbst richtet sich nach den mit den Optikerinnen und Optikern vereinbarten Tarifen, nicht nach dem Preis der Fassung, die Sie aussuchen – der Aufpreis für ein teureres Gestell bleibt immer bei Ihnen. Wird es finanziell eng, gibt es den Unterstützungsfonds der ÖGK: Aus ihm können in wirtschaftlich und sozial berücksichtigungswürdigen Fällen Zuschüsse gewährt werden, sofern die Kosten mindestens 40 Euro betragen. Der Antrag ist binnen 24 Monaten nach der Leistung schriftlich einzubringen, die Höhe hängt vom Nettoeinkommen des Haushalts ab, und einen Rechtsanspruch gibt es nicht.
So finden Sie die passende Ordination
Für eine Kassenleistung ohne Honorarnote sind eyeside in der Merangasse, Dr. Eckhardt in St. Peter, Prof. Lindner in der Haydngasse und Dr. Mayer-Xanthaki am Opernring die hier genannten Adressen mit Vertrag für alle Kassen, dazu das Augen-Ambulatorium der ÖGK in der Friedrichgasse. Wer nur nach der Arbeit kann, hat zwei Möglichkeiten: eyeside bis 20 Uhr von Montag bis Donnerstag oder Prof. Lindner am Dienstagabend. Für Kinder lohnt die Frage nach einer eigenen Sehschule, für den Eltern-Kind-Pass die Frage nach der fachärztlichen Augenuntersuchung im zweiten Lebensjahr. Steht eine Operation am Grauen Star oder eine Laserkorrektur an, führt der Weg meist über eine wahlärztliche Ordination wie jene von Dr. Hanselmayer – kalkulieren Sie dann mit einer Erstattung deutlich unter 80 Prozent des Rechnungsbetrags und holen Sie vorab einen Kostenvoranschlag. Und bei plötzlichem Sehverlust, Lichtblitzen oder einem Schleier vor dem Auge gilt der kürzeste Weg: sofort anrufen, die Beschwerden benennen und auf den Einschubtermin bestehen – oder, wenn es ein Fremdkörper oder eine Verätzung ist, direkt an den Auenbruggerplatz 4.